Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Innov-Boost Solaranlagen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den geltenden Normen und Vorschriften.
3.2 Planung, Lieferung und Montage erfolgen nach den vereinbarten Spezifikationen und örtlichen Gegebenheiten.
3.3 Änderungen der Leistung aufgrund geänderter Gegebenheiten oder Kundenwünsche werden gesondert vergütet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Die Zahlung erfolgt in der Regel: - 30% Anzahlung bei Auftragserteilung - 50% bei Lieferung der Hauptkomponenten - 20% nach Abnahme der Anlage
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
5.1 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Die Leistungszeit verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen.
5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 6 Gefahrübergang und Abnahme
6.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Anlage an den Auftraggeber über.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anlage nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
6.3 Mit der Abnahme gilt die Anlage als vertragsgemäß erbracht, soweit keine Mängel gerügt wurden.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die mangelfreie Beschaffenheit der Anlage für die Dauer von 2 Jahren ab Abnahme.
7.2 Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§ 8 Haftung
8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm bekannt werdenden Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragsabwicklung zu verwenden.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
Innov-Boost Solaranlagen GmbH
Telefon: +49(0)2575 78605
E-Mail: [email protected]
Stand: Juli 2025